Stadt Winsen (Luhe)
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21423 Winsen (Luhe)

 

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Internet: www.egons-winsen.de

 

Inhaltlich verantwortlich: Ralf Macke

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STADTJUGENDPFLEGE WINSEN

 

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an allen Angeboten der Stadtjugendpflege erfolgt auf eigene Gefahr.

Ich bin damit einverstanden, dass sich unser Kind / unsere Kinder während der Ferienaktionen in kleinen Gruppen auch ohne Betreuer*in frei bewegen darf.

 

 

Platzvergabe

  • Platzvergabe Ferienprogramm

In den Sommerferien behalten wir es uns der Fairness halber vor, die Plätze zu verlosen (das bedeutet, dass das System an einem festgelegten Termin die Vergabe der Plätze für die Aktionen unter allen Anmeldern automatisch auslost; gemeinsame Meldungen von Freunden und Geschwistern sowie die Anzahl der gewünschten Aktionen werden dabei vom System berücksichtigt). Nach der Verlosung werden Sie von uns per Email benachrichtigt, welche Aktionen Ihnen zugeteilt wurden und bei welchen Programmpunkten Ihr Kind auf der Warteliste ist. Wenn nach dem Verlosungstermin für einzelne Veranstaltungen noch freie Plätze verfügbar sind, so können diese direkt gebucht werden (hier ist die Buchung dann direkt verbindlich und Sie erhalten keine gesonderte Bestätigungsmail).

  • Platzvergabe Schülertafel

Da die Gruppenstärke auf 12 Teilnehmende begrenzt ist, lassen Sie Ihr Kind durch diese unverbindliche Anmeldung gern frühzeitig (!) auf die Warteliste für einen Platz in der Schülertafel setzen. Die Platzvergabe erfolgt nach der Einschätzung der Dringlichkeit durch das pädagogische Team der Schülertafel.

 

 

Abbuchung der Teilnahmegebühren

Im Zuge der Anmeldung für unser Ferienprogramm, die Ferienbetreuung oder die Schülertafel fordern wir Ihr SEPA-Mandat an, um die Teilnahmegebühr direkt von Ihrem Konto einziehen zu können.

Im Rahmen des Ferienprogramms buchen wir in den Sommerferien die zugewiesenen Veranstaltungen zu Ferienbeginn und Nachbuchungen zum Ende der Ferien ab. In den Oster- und Herbstferien, finden die Abbuchungen aus technischen Gründen immer erst zum Ende der Ferien statt, auch wenn die Veranstaltung selber schon stattgefunden hat. Sie haben neben der Abbuchung, immer noch die Möglichkeit Ihre zugeteilten Ferienprogrammveranstaltungen bar bei uns im Haus zu entrichten.

 

Ermäßigungen

  • Empfänger staatlicher Sozialleistungen erhalten 50% Ermäßigung auf alle Ferienprogrammangebote des Egons

Und so funktionierts:

Bei der Registrierung den Button Ermäßigung anklicken.
Sobald eine erfolgreiche Verlosung stattgefunden hat, müssen sie uns per E-mail oder auch persönlich eine Bescheinigung vorlegen, die den Empfang von Sozialleistungen bestätigt. Erst dann können wir im System die 50% Ermäßigung einstellen.
Sie haben dann die Möglichkeit die Gebühr per Bankeinzug bezahlen zu lassen oder aber auch wie gewohnt an den Einzahlmontagen bei uns persönlich.

  • Für die Schülertafel gibt es die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung durch das Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter zu beantragen.

 

Stornobedingungen Ferienprogramm

Stornierungen sind bis zum Tag vor der Veranstaltung kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung fallen die Kosten in vollem Umfang an. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme werden die Kosten erstattet, sofern vor Beginn der Veranstaltung eine Krankmeldung (telefonisch oder per Mail) erfolgt. 

 

Stornobedingungen Ferienbetreuung

Die Gebühr der jeweiligen Ferienbetreuungswoche wird ca. 6 Wochen vorher eingezogen, bei direkter anschließender Stornierung behalten wir eine Verwaltungsgebühr von 10€ ein.

Bei kurzfristiger Stornierung behalten wir uns vor 50% der Teilnahmegebühr einzubehalten.

Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme werden die Kosten erstattet, sofern vor Beginn der Veranstaltung eine Krankmeldung (telefonisch oder per Mail) erfolgt. 

 

Kündigungsbedingungen Schülertafel

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.


Transport im Rahmen von Veranstaltungen der Stadtjugendpflege 

Ferienangebote und Ausfluge des Jugendzentrums oder der Schülertafel finden häufig außerhalb von Winsen statt. Der Transport dahin findet entweder mit einem Reisebusunternehmen, per Zug oder aber durch unsere Betreuende per Dienst-oder Privat-PKW statt. Mit der Teilnahme erkläre Ich mich damit einverstanden, dass mein Kind/meine Kinder im Rahmen der Veranstaltung auf die oben genannten Arten transportiert werden darf.

 

Schwimmen und Baden im Rahmen von Veranstaltungen der Stadtjugendpflege

Sofern Ich unser Kind / unsere Kinder bei Ferienangeboten anmelde, die ausdrücklich mit Baden oder Schwimmen verbunden sind, bin Ich damit einverstanden, dass es alleine ins Wasser gehen darf und bestätige hiermit, dass es sicher schwimmen kann.

 

Unfälle/Wundversorgung

Ab und an kommt es bei Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen oder Angeboten zu kleineren Verletzungen. Diese werden von uns nach den aktuellen Erste Hilfe Standards versorgt. Wir verwenden in einem solchen Fall eine Isotonische Kochsalzlösung zum Reinigen der Wunde. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, werden wir je nach unserem Ermessen entweder einen Rettungstransport bestellen, oder Ihr Kind selber zum nächstgelegenen Arzt/Krankenhaus transportieren

 

Haftung

Die Stadtjugendpflege schließt für Teilnehmende seiner Angebote und Veranstaltungen keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle im Rahmen dieser. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.

 

Das Egons haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Das Egons haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiter*innen des Egons gezeigt wird.

 

Bei der Teilnahme von Minderjährigen verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

 

Disclaimer

 

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